Hamburg, 2. Weihnachtsfeiertag 2015, am Abend. Eine aufgelöste Frau ruft am frühen Abend über die Notfallhotline an. Heute im Serviceteam: Tamara Anger. Die Frau berichtet hektisch, dass ihr Mann, der unter manischer Depression leidet, seit Tagen maßlos via Teleshopping einkaufe. Sie und die Tochter hätten ihn hindern wollen, da sei er aggressiv geworden. Sie wüssten nicht weiter.
Die Notfallnummer habe sie am eigenen Schlüsselbund entdeckt. Beide hatten eine Vollmacht über JURA DIREKT fertigen lassen und im Rahmen des Service Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit der Notfallnummer erhalten.
Tamara Anger empfiehlt bei den entsprechenden Shoppingsendern anzurufen und die Sachlage zu erklären sowie dafür zu sorgen, dass keine weiteren Bestellungen des „Patienten“ angenommen würden. Bisherige Bestellungen sollten sie sofort stornieren und nichts mehr von Boten annehmen. Gleichzeitig sei es sinnvoll den ärztlichen Notdienst zu rufen. Der kann zum einen dem Mann helfen und zum anderen feststellen, dass der Patient in einem Zustand ist, in dem er nicht einwilligungsfähig und nicht einsichtig ist. Damit und mit der vorhandenen Vollmacht kann die Ehefrau den Mann rechtlich vertreten.
Die Frau konnte in der Folge eine Behandlung des uneinsichtigen Mannes (gegen seinen Willen) veranlassen. Nach einiger Zeit systematischer Behandlung und medikamentöser Einstellung ist der Mann wieder „bei sich“ und konnte entlassen werden. Die Originale der Vollmachten liegen wieder sicher bei JURA DIREKT. Shoppingsender sind kein Thema mehr.
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